Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind in § 40 Abs. 1 SGB XI geregelt.
Demnach haben alle Versicherten der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause leben und von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden, einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 40 € pro Monat.
Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
Füllen Sie diesen Antrag aus, um die Kosten für Pflegehilfsmittel in Höhe von maximal 40 € monatlich von der Pflegekasse erstattet zu bekommen.
Beiblatt für Pflegehilfsmittel
Wählen Sie hier die Pflegehilfsmittel aus, die Ihren individuellen Bedürfnissen am besten entsprechen und lassen Sie sich diese bequem nach Hause liefern.
Ausfüllhilfe für die Formulare
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare? Hier finden Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Herunterladen.
Sollten Sie danach noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
So erreichen Sie uns!
Haben Sie Fragen zu den Pflegehilfsmitteln oder benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare?
Wir helfen Ihnen gern weiter!
Telefon: 0391 505 66 0
Fax: 0391 505 66 350
E-Mail: info@strehlow.info
Strehlow GmbH
Zentrale Magdeburg
39118 Magdeburg