Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Die Bedingungen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im §40 Abs. 1 SGB XI festgelegt.
Demnach haben alle Versicherten, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind, zu Hause leben und von einem Angehörigen, Freund, Bekannten oder Pflegedienst betreut werden, Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 40 € pro Monat.
Paket 1
Einmalbettschutzeinlagen
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Einmalhandschuhe
Paket 2
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Einmalhandschuhe
Mund-Nasen-Schutz
Paket 3
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Einmalhandschuhe
Paket 4
Händedesinfektion
Einmalhandschuhe
Paket 5
Einmalbettschutzeinlagen
Händedesinfektion
Einmalhandschuhe
Paket 6
Einmalbettschutzeinlagen
Einmalhandschuhe
Paket 7
Einmalbettschutzeinlagen
Paket 8
Einmalhandschuhen
Paket 9
Einmalbettschutzeinlagen
Einmalschutzschürzen
Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
Füllen Sie diesen Antrag aus, um Kosten für Pflegemittel von maximal 40 € monatlich von der Pflegekasse übernehmen zu lassen.
Bestellformular für Pflegehilfsmittel
Wählen Sie hier das Pflegepaket, was am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt und wir liefern es bequem bis vor Ihre Haustür.
Ausfüllhilfe für die Formulare
Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen der Formulare? Hier ist unsere Schritt-für-Schritt Anleitung zum Herunterladen.
Sollten Sie danach immer noch Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.
So erreichen Sie uns!
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Wir helfen Ihnen gern weiter!
Telefon: 0391 / 505 66 0
Fax: 0391 505 66 350
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Zentrale Magdeburg
39118 Magdeburg