Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die zur Unterstützung der täglichen Pflege eingesetzt werden. Zu diesen Wegbegleitern im Alltag gehören neben Inkontinenzartikeln auch Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz – alles, was für eine ganzheitliche Pflege wichtig ist.

Unser Ziel ist es, nicht nur die hygienischen Bedingungen bei der Pflege zu verbessern, sondern auch die körperliche Belastung von Pflegepersonal und Pflegebedürftigen zu reduzieren.

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Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind in § 40 Abs. 1 SGB XI geregelt.

Demnach haben alle Versicherten der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause leben und von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden, einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 40 € pro Monat.

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