
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind in § 40 Abs. 1 SGB XI geregelt.
Demnach haben alle Versicherten der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause leben und von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden, einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 40 € pro Monat.


